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Selbstständige & Krankenkasse: Was passiert bei Nichtzahlung von fälligen GKV-Beiträgen ?

Beitragsschulden bei 1,7 Milliarden Euro.
veröffentlicht am 09.09.2014 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Selbstständige haben hohe Beitragslasten für die Krankenkasse zu tragenBild vergrößernSelbstständige haben hohe Beitragslasten für die Krankenkasse zu tragen(c) Rudolf Ortner / pixelio.de
Freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV sind häufig nicht in der Lage, ihre monatlichen Krankenkassenbeiträge zu bezahlen und häufen hohe Schuldenberge an. Im Juli diesen Jahres belief sich dieser auf fast 1,7 Milliarden Euro.

2014-09-09T10:58:00+00:00
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Freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV sind häufig nicht in der Lage, ihre monatlichen Krankenkassenbeiträge zu bezahlen und häufen hohe Schuldenberge an. Im Juli diesen Jahres belief sich dieser auf fast 1,7 Milliarden Euro.  Seit dem August 2013 hat sich der von den Kassen erhobene Säumniszuschlag rückwirkend von fünf auf ein Prozent pro Monat reduziert. Allerdings werden nun auch sofort nach der Fälligkeit kostenpflichtige Mahnbescheide mit Säumniszuschlag an die säumigen Mitglieder versendet. Im zweiten Schritt werden die Vollstreckungsbehörden eingeschaltet und es drohen gerichtliche Pfändungstitel.
 

Welche Szenarien drohen den Schuldnern ?

Weil die Beitragsschuldner aber vom Gesetz her nicht aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden dürfen, steigen damit auch die Außenstände der betroffenen Krankenkassen, die das Einnahmeminus hinnehmen müssen. Den Kassen ist es gestattet, nach zwei Monaten Zahlungsausfall die Leistungen „ruhen“ zu lassen, d.h. außer in akuten Erkrankungen oder Notfällen keine Abrechnungen mehr vorzunehmen. Diese empfindliche Maßnahme gilt allerdings nicht für die beitragsfrei versicherten Familienangehörigen. 
 

Bei Zahlungsschwierigkeiten Kontakt zur Kasse suchen 

Wer als freiwillig Versicherter seine Beiträge vorübergehend nicht bezahlen kann, sollte rechtzeitig Kontakt zu seiner Krankenkasse suchen und eine Ratenzahlung bzw. einen Vollstreckungsaufschub vereinbaren. Falls ein GKV-Mitglied als freiwillig Versicherter tatsächlich dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Beitragspflichten nachzukommen, kann unter Umständen im Einzelfall von der Kasse über einen befristeten oder sogar unbefristeten Verzicht entschieden werden. Diese sicher nur als letzte Option angewendete Maßnahme heißt im Fachjargon „Niederschlagung“ der Beitragsforderung und hat eher den Sinn einer Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwandes als den eines Sozialgeschenkes.   

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Weiterführende Artikel:
  • Online-Petition für gerechte Krankenkassenbeiträge bei Selbstständigen
    Selbstständige zahlen in der GKV oftmals überteuerte Beiträge jenseits der Belastungsgrenze. Das liegt an der fiktiven Bemessung: Anstatt nach dem realen Bruttoverdienst werden fiktive Größen zur Berechung der Beiträge herangezogen. Das Ergebnis: Nicht selten sind mehr als 30 Prozent des Gewinns an die Krankenkasse abzuführen.

 

 

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