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Impfen

Masern-Impfpflicht mit drastischen Bußgeldern beschlossen - Kritische Ärzte kündigten Verfassungsklage an

Eltern und Betreuer, aber auch Kitas oder Schulen können zur Kasse gebeten werden
veröffentlicht am 14.11.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Impfungen als Krankheitsvorsorge Impfungen als Krankheitsvorsorge(c) seedo / pixelio.de
Der deutsche Bundestag hat am 14. November zum ersten mal seit 1983 wieder eine gesetzliche Pflichtimpfung beschlossen. Das von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Masernschutzgesetz sieht Bußgelder von 2500 Euro gegen Eltern oder Betreuungseinrichtungen vor, die der Impfpflicht nicht nachkommen oder nicht geimpfte Kinder aufnehmen.

2019-11-14T15:26:00+00:00
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Auch gegen nicht geimpfte Betreuer im sozialen Bereich oder Medizinsektor können die Bußgelder geltend gemacht werden. Weiterhin drohen auch nicht geimpften Asylbewerbern und deren Betreuern Geldstrafen, wenn sie der Impfpflicht nicht nachkommen.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Kinder,wenn sie für einen Kindergarten, eine Tagesmutter oder eine Schule angemeldet werden, eine von der STIKO empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Bedenken und Kritik vom Ethikrat und Ärzten

Im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses hatte es Kritik von Seiten des Deutschen Ethikrates gegeben. Der Deutsche Ethikrat hatte in einer öffentlichen Stellungnahme eine Empfehlung gegen die Masernimpfpflicht an die Politik explizit ausgesprochen. Vor allem die gesetzliche Verknüpfung von Impfstatus mit dem Schulbesuch und den  Ausschluss von nicht geimpften Kindern von der vorschulischen Kinderbetreuung sah das Gremium sehr kritisch.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ kritisierte den Beschluss  in einer Stellungnahme mit dem Kommentar, dass die Impfpflicht „gegen die Expertise aller namhaften Fachleute in Deutschland“ verabschiedet wurde. Zuvor hatte der Verein eine Petition mit 143.000 Unterschriften gegen die Impfpflicht eingereicht.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Bei deren Übergabe forderte der Kinder- und Jugendarzt Dr. Jost Deerberg eine „gänzlich neue Impfpolitik“ und verwies auf die WHO-Charta von 1986, die eine Stärkung der individuellen Fähigkeit zur Gesundheitsfürsorge verlangt und „nicht etwa den Zwang des Staates zu erhöhen“.

In der aktuellen Stellungnahme vom 14.November heißt es von Seiten des Ärztevereins, das Gesetz ignoriere „in bislang beispielloser Art und Weise“ wissenschaftliche Fakten, die Expertise von Fachleuten sowie verfassungsmäßige Grundrechte. Abschließend kündigte der Verein eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das Gesetz an.

 

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