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Kündigung

Eine rechtzeitige Kündigung trotz Poststreik – Rechte, Pflichten und Möglichkeiten

veröffentlicht am 24.06.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Monatsende heißt in der Regel auch Vertragsende - zumindest die absehbare Möglichkeit darauf. Wer zum 30. Juni 2015 plant seiner Krankenkasse zu kündigen, hat einiges zu beachten.

2015-06-24T11:56:00+00:00
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Deutsche Post BelegMonatsende heißt in der Regel auch Vertragsende - zumindest die absehbare Möglichkeit darauf. Wer zum 30. Juni 2015 plant seiner Krankenkasse zu kündigen, hat einiges zu beachten. Diesen Monat gesellt sich beschwerlich zur restlichen Bürokratie noch der Streik des größten deutschen Zustellers – der Deutschen Post AG. Ein Ende ist nicht in Sicht. Verfolgt man die Ereignisse des Streiks, steht bis jetzt als Ergebnis kein Ergebnis. Die Fachgewerkschaft DPV, ruft nach Ver.di, zum unbefristeten Streik auf. Ver.di fordert die Einmalzahlung von 500 Euro und ein Lohnplus von 2,7 Prozent. Der Lohnkampf wird bundesweit ausgebreitet.

Kommunikation per E-Mail und Fax steigt

Laut einem Sprecher der Allianz, ist dem Versicherer seit Beginn des Poststreiks aufgefallen, dass Kunden verstärkt auf Fax und Email zurückgreifen. Das Unternehmen selbst hingegen nutze bei dringlichen Angelegenheiten die Dienste von Kurieren. Obwohl die Zustellung von Briefen an das Unternehmen aktuell stark schwanke, gehen täglich immer noch rund 40.000 Sendungen ein. Die Commerzbank vermeldet keine Probleme mit dem Streik zu haben, teilweise komme es allerdings zu Verzögerungen bei der Zustellung. Für Pessimisten, die an keine schnelle Einigung im Lohnkampf glauben, gibt es bereits ein Programm, mit dem Sie aktuell einsehen können, welche Postleitzahlen vom Streik betroffen sind. Die Post bietet auf ihrer Seite eine Postleitzahlensuche betroffener Gebiete für Briefe und Pakete. 

 

Eine rechtzeitige Kündigung ist möglich

Die Post regelt Haftungsfragen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Pakettochter DHL genauso. Neben den normalen Tarifen ohne Termingarantie gibt es auch Verträge - wie Express - , bei denen eine bestimmte Lieferfrist zugesagt wird. Wird diese dann nicht eingehalten, ist die Post verpflichtet zu haften. Allerdings wird diese Haftung genau für Fälle wie Streik oder höhere Gewalt ausgeschlossen. Dies gilt auch für Kündigungen, wie für alle anderen Sendungen. Geht der Brief aufgrund des Streiks nicht termingerecht bei dem Versicherer ein, obwohl die Sendung pünktlich abgeschickt wurde, liegt keine Kündigung vor. "Das Risiko, dass Brief oder Paket rechtzeitig ankommen, trägt der Versender", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Trifft also das Kündigungsschreiben streikbedingt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Laufzeit."

Welche Alternativen gibt es?

Wer aktuell eine Kündigung fristgerecht versenden muss, sollte lieber auf alternative Post-Versender ausweichen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe an alternativen Anbietern. Eine Auswahl findet man zum Beispiel unter www.porto-info.de oder auch www.Posttipp.de. Eine weitere Möglichkeit Schriftstücke fristgerecht zuzustellen ist das Fax. Allerdings nur, wenn keine Originalunterschrift erforderlich ist. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dabei das Schriftstück mitsamt Übermittlungsprotokoll zu faxen. Die Zustellung per E-Mail ist zwar praktisch und schnell, aber im Fall von Fristnachweisen nicht geeignet, denn nicht jedes Gericht erkennt E-Mails als Beweismittel an. Wenn Sie die Möglichkeit haben, geben Sie die Kündigung persönlich in einer Beratungsstelle ihrer Versicherung vor Ort ab.

Wenn Sie vorhaben Ihre Krankenkasse zu wechseln , finden Sie hier die nötigen > Informationen .

Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de

 

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