Jugendschutz

„Begleitetes Trinken“ ab 14 Jahren soll abgeschafft werden

Neue medizinische Erkenntnisse zur Gehirnentwicklung verändern Haltung des Gesetzgebers
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Begleitetes Trinken - öffentlicher Alkoholgenuss in Anwesenheit erwachsener Begleitpersonen   Begleitetes Trinken - öffentlicher Alkoholgenuss in Anwesenheit erwachsener Begleitpersonengeneriert mit GPT 5-2
So genanntes "begleitetes Trinken“ für 14- und 15-Jährige soll als Jugendschutz-Ausnahmeregelung in Deutschland abgeschafft werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hervor.

2026-03-31T15:36:00+02:00

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Bislang erlaubt Paragraf 9 im Jugendschutzgesetz Jugendlichen in diesem Alter den Konsum von Bier, Wein, Sekt oder weinähnlichen Getränken, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person – in der Regel den Eltern – begleitet werden. Ohne diese Ausnahme ist der Konsum alkoholischer Getränke in Deutschland grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlaubt.

Kontrolliert unter Aufsicht statt heimlich und riskant

Die Regelung zum Begleiteten Trinken stammt aus dem Jahr 1952. Damals sollte sie Jugendlichen ermöglichen, unter Aufsicht einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu lernen, statt heimlich und unkontrolliert zu trinken. Inzwischen haben jedoch neue medizinische Erkenntnisse zur Entwicklung des Gehirns und zu Suchtrisiken zu einem Umdenken geführt. Laut dem Entwurf soll die Abschaffung dazu beitragen, problematischen Alkoholkonsum frühzeitig zu verhindern. Studien zeigen demnach, dass ein früher Einstieg in den Alkoholkonsum häufig mit intensiverem und riskanterem Trinkverhalten verbunden ist.

Abschaffung der Ausnahmeregelung"überfällig"

Der Referentenentwurf wird derzeit mit Bundesländern und Verbänden abgestimmt. Anschließend müsste die geplante Änderung noch vom Bundeskabinett beschlossen sowie von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht daher noch nicht fest.
Unterstützung kommt unter anderem aus Bayern. Die bayerische Gesundheitsministerin bezeichnete die Abschaffung als „überfällig“ und als wichtigen Schritt für den Jugendschutz. Alkohol könne bei jungen Menschen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und langfristige gesundheitliche sowie soziale Folgen haben. Kritische Stimmen kommen hingegen aus der Gastronomie.

Vertreter der Branche argumentieren, dass das begleitete Trinken Jugendlichen unter elterlicher Aufsicht einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln könne. Unabhängig davon kündigte die Branche an, mögliche neue gesetzliche Regelungen selbstverständlich umzusetzen.

 

 

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