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Zahnmedizin

Alternative für Amalgam soll bis zum Verbot 2025 bereit stehen

Sicherer bezahlbarer Ersatzstoff wird entwickelt
veröffentlicht am 18.04.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ersatz für Zahnfüllungen aus AmalgamErsatz für Zahnfüllungen aus Amalgam(c) getty Images / ayo888
Zahnfüllungen aus Amalgam sollen ab Januar 2025 verboten werden. Laut dem Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Christoph Benz werde bis dahin ein geeigneter und sicherer Ersatzstoff bereit stehen, den die Krankenkassen bezahlen.

2024-04-18T13:17:00+00:00
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Krankenkassen sollen Alternative bezahlen

Jahrzehntelang kämpften Umweltmediziner und kritische Zahnexperten für ein Verbot der Quecksilberlegierung Amalgam in der Zahnmedizin. Laut einem Gesetzentwurf der EU-Kommission ist es ab 2025 soweit. Wie der BZÄK-Präsident Christoph Benz im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verlautbarte, werde bis zum Zeitpunkt des Verbotes ein Amalgamersatz für Zahnpatienten einsetzbar sein, welcher dann auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden wird.  

Glaszement oder Kunststoff

Welche Bestandteile genau den Ersatzstoff ausmachen werden, sei derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen. Dabei greife man auf Expertisen aus der Wissenschaft zurück, die für bestimmte Zemente mit Glasanteilen oder geeignete Kunststoffe plädiere. Laut BZÄK-Präsident Benz könnten diese neuen Stoffgemische dann sogar  “noch zahnfarbener” sein als bisher zur Verfügung stehende Alternativen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht vor,  dass Dental-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 fast ausnahmslos verboten werden soll.

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