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2025-10-26T13:37:37+01:00

Familienversicherung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner beitragsfrei in ihre Versicherung aufzunehmen. Diese können demnach kostenfrei mitversichert werden. Familienangehörige zahlen in diesem Fall keine eigenen Beiträge und erhalten eine eigene Versichertenkarte, um Leistungen der GKV zu nutzen.

Allerdings sind Alter, Einkommen, Wohnort und der Status (z. B. Beschäftigung) entscheidende Faktoren für die Aufnahme in die Familienversicherung.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Um in die Familienversicherung aufgenommen zu werden, müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Der Mitversicherte muss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.Der Mitversicherte muss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Kein eigenes Versicherungspflichtverhältnis
  • Der Zugehörige darf nicht bereits selbst versicherungspflichtig sein (z. B. aufgrund einer hauptberuflichen Beschäftigung).
  • Nicht versicherungsfrei oder -befreit
  • Wenn jemand versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist (z. B. bestimmte Beamte, geringfügig Beschäftigte mit Sonderregelungen), ist eine Mitversicherung ausgeschlossen.
  • Kein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Grenze
  • Der Mitversicherte darf nur ein geringes Einkommen haben. Für 2025 gilt eine Grenze von 535 € monatlich für reguläre Einkünfte; bei Minijobs liegt die Grenze bei 556 € monatlich.
  • Nicht hauptberuflich selbstständig - Eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit schließt die Familienversicherung aus. Eine nebenberufliche Tätigkeit ist hingegen möglich, sofern das Einkommen die Grenze nicht überschreitet.

Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, muss sich die betreffende Person selbst versichern (z. B. als freiwilliges Mitglied der GKV, oder ggf. privat).

Personenkreis und Altersgrenzen

Familienversichert werden können sein:

  • Kinder (leibliche, Adoptivkinder, Pflegekinder)
  • Enkelkinder
  • Stiefkinder, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Haushalt, Unterhalt)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)

Altersgrenzen für Kinder:

  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich beitragsfrei familienversichert.
    Bei weiterführender Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (sofern kein eigenes Einkommen über der Einkommensgrenze)
  • Bei Kindern mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, ist eine Mitversicherung auch über diese Grenzen hinaus möglich, wenn die Behinderung bereits vor Eintritt der Beitragsfreiheit bestand.

Stief- und Enkelkinder können mitversichert werden, wenn sie im Haushalt des versicherten Mitglieds leben, oder wenn der Versicherte überwiegend Unterhalt leistet. Seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 wurde die Haushaltsaufnahmeregelung eingeführt. 

Besonderheiten und Ausschlüsse

Krankengeld ist eine Ausnahme: Familienversicherte haben in der Regel kein Anrecht auf Krankengeld (als Leistung aus der Familienversicherung). Wenn ein Elternteil privat versichert ist und dessen Einkommen regelmäßig die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann das Kind nicht familienversichert werden. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Ehepartnern/Lebenspartnern, deren Partner privat versichert ist, werden deren Einkünfte mitgerechnet (unter bestimmten Begrenzungen). Das kann den Status der Familienversicherung beeinflussen. Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Änderungen im Einkommen, Status oder Familienstand müssen gemeldet werden. Befindet sich das versicherte Mitglied in Mutterschutz oder Elternzeit, bleibt der Familienversicherungsstatus in der Regel unangetastet. 

-> ausführliche Informationen zur Familienversicherung


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