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Löhrstr. 45, 78647 Trossingen

Wahltarife der BKK SBH

Wahltarif Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§ 53 Abs. 2 SGB V)

Die BKK SBH bietet den Wahltarif "Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen" an.
Die jährliche Prämienzahlung beträgt 5 % des im Kalenderjahr an die BKK SBH gezahlten Jahresbeitrages.

Die Prämienzahlung erfolgt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden (unschädlich sind z.B. Impfungen, Vorsorgemaßnahmen, Präventionsmaßnahmen, etc.).

Beispiele:
EUR 1.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
275.40

EUR 2.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
550.86

EUR 3.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
826.20

EUR 4.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
1101.60

Brutto-Monatseinkommen über BBG: Vorteil in 3 Jahren:
1290.93

 

Krankengeld

Die BKK SBH bietet hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs.2 Nr. 2 SGB V)und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.