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Werbungskosten sind Aufwendungen Erwerbung, Sicherung, und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstanden sind. Bei den Überschusseinkunftsarten sind die Einnahmen um die Werbungskosten zu vermindern. Damit spiele die Werbungskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinn eine wichtige Rolle.
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