Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Versicherungszweig

Mit dem Begriff des Versicherungszweiges bezeichnet man die Art der Sozialversicherung, der man aufgrund seiner Beschäftigung oder Beitragsleistung angehört. In der Rentenversicherung unterscheidet man zwischen der Rentenversicherung der Angestellten, der Arbeiter und der knappschaftlichen Rentenversicherung





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