Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Sachleistungen

Das Sachleistungsprinzip ist das grundsätzliches Erstattungsprinzip der GKV. Es erfolgt keine direkte Abrechnung mit den Patienten, sondern zwischen Arzt und Krankenkasse. Seit 2004 dürfen Krankenkassen auch Kostenerstattungen über Bonusmodelle erproben.





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