Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Rechtsanspruchsleistung

ist eine Leistung, die zu gewähren ist, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungsgewährung darf nicht an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, ein Ermessensspielraum besteht nicht.





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