Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Heilmittel

Heilmittel sind ärztlich verordnete physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder, wenn sie vom Masseur, Krankengymnasten oder medizinischem Bademeister ausgeführt werden. Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen leisten.





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