Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Gewinneinkunftsarten

Im Einkommensteuerrecht wird zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterschieden. Die Differenzierung ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Bedeutung. Als Gewinneinkunftsarten werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit bezeichnet. Bei diesen Einkunftsarten wird der Gewinn als Gesamteinkommen bezeichnet, wobei sich der Gewinn aus der Differenz von Ertrag und Aufwand ermittelt





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