Gewinneinkunftsarten
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterschieden. Die Differenzierung ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Bedeutung. Als Gewinneinkunftsarten werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit bezeichnet. Bei diesen Einkunftsarten wird der Gewinn als Gesamteinkommen bezeichnet, wobei sich der Gewinn aus der Differenz von Ertrag und Aufwand ermittelt
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