Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind der beitragsbezogene Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der Bruttoarbeitsentgelte bzw. Bruttoeinkommen, von denen im Verlauf des Arbeitslebens Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Das jährlich erzielte Bruttoentgelt wird dabei in Entgeltpunkte umgerechnet. Dies geschieht, indem das Bruttoentgelt durch das Durchschnittsentgelt im jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird.





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