Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Entgeltfortzahlungsversicherung (Arbeitgeberausgleichsverfahren)

Die Entgeltfortzahlungsversicherung dient der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung wegen Krankheit und Mutterschaft. Dazu zahlen die Arbeitgeber eine U1- Umlage (für Krankheit) und eine U2- Umlage (für Mutterschaft) Seit 01.01.06 müssen alle Unternehmen, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, die U1- Umlage für alle beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden an die jeweilige Krankenkasse bezahlen. Erstattet werden je nach Satzung der einzelnen Kassen bis zu 80 % der Arbeitgeberaufwendungen an erkrankte Arbeitnehmer und Auszubildende. Am U2- Umlageverfahren nehmen seit 01.01.06 alle Unternehmen teil, die Arbeitnehmer beschäftigen, unabhängig von Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes.





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