Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Jobs wurden im Zuge des Hartz-IV-Gesetzes eingeführt. Dabei handelt es sich um eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen für zusätzliche Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In der Praxis beträgt diese Entschädigung 1,00 bis 1,50 EUR pro Stunde und wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt. Das "öffentliche Interesse" ist gegeben, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen, liegen nicht im öffentlichen Interesse.





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