Beitragseinzug
Die Arbeitgeber ziehen von den Arbeitnehmern die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom monatlichen Arbeitsentgelt ein und überweisen die Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die jeweilige Krankenkasse. Für privat versicherte Beschäftigte werden die RV- und die AV- Beiträge an die Krankenkasse gezahlt, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Bestand vor noch keine Versicherung, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen, an die er die Beiträge abführt.
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