Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Beitragseinzug

Die Arbeitgeber ziehen von den Arbeitnehmern die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom monatlichen Arbeitsentgelt ein und überweisen die Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die jeweilige Krankenkasse. Für privat versicherte Beschäftigte werden die RV- und die AV- Beiträge an die Krankenkasse gezahlt, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Bestand vor noch keine Versicherung, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen, an die er die Beiträge abführt.





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