Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung es gewährt wird oder in welcher Form sie geleistet werden. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Arbeitsentgelt. Zum Arbeitsentgelt zählen auch Sachezüge für Unterkunft und Verpflegung sowie geltwerte Vorteile, wie die private Nutzung von Dienstwagen. Das Bruttoarbeitsentgelt ist in der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung bis zur Bemessungsgrenze beitragspflichtig.





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