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Alle Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus, wenn sie, soweit sie zur Inanspruchnahme berechtigt sind, bestimmte Voraussetzungen nachweisen. Die Versicherten profitieren bis 150 EUR, bei dem sie kein finanzielles Risiko und keine zusätzliche Bindung eingehen. Grundbonus Eine der in den Ziffern 1 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen muss erfüllt sein. - Der Versicherte nimmt ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gem. § 25 Abs. 1 SGB V teil.
- Der Versicherte nimmt jährlich (Frauen ab dem 20., Männer ab dem 45. Lebensjahr) an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung gem. § 25 Abs. 2 SGB V teil.
- Mitversicherte Kinder nehmen die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen für den Zeitraum des jeweiligen Jahres vollständig in Anspruch.
- Der Versicherte hat die von der BKK SBH nach § 23 Abs. 9 SGB V gewährten Schutzimpfungen in Anspruch genommen. Ein gültiger Impfschutz für Tetanus, Diphtherie und Polio muss nachgewiesen sein.
Zusatzbonus Zwei der in den Ziffern 5 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. - Der Body-Maß-Index des Versicherten liegt zwischen 18 und 27.
- Mitgliedschaft in einem Fitness-Center oder aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein.
- Erwerb des Sportabzeichens.
- Blut- und Blutplasmaspende.
- Besuch von Gesundheitskursen, die von der BKK SBH veranstaltet oder bezuschusst werden
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