Auswirkungen der Reform auf Arbeitgeber
Stabilisierung der Lohnnebenkosten
Da Arbeitgeber die GKV-Beiträge hälftig mit den Beschäftigten tragen, wirken steigende Zusatzbeiträge direkt auf die Personalkosten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen und damit die Arbeitgeberseite zu entlasten bzw. Mehrkosten zu vermeiden. Ohne Reform wären laut Bundesgesundheitsministerium deutlich höhere Zusatzbeiträge zu erwarten gewesen.
Praktisch bedeutet das:
- weniger Druck auf steigende Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung
- bessere Kalkulierbarkeit von Personalkosten
- geringere Dynamik bei den Lohnnebenkosten als ohne Reform
Höhere Lohnnebenkosten bei gut bezahlten Beschäftigten
Geplant ist eine zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV um rund 300 € pro Monat. Dadurch wird bei höheren Einkommen mehr Gehalt beitragspflichtig – und Arbeitgeber zahlen auf diesen zusätzlichen Anteil ebenfalls ihren halben Krankenversicherungsbeitrag.
Folge für Unternehmen:
Vor allem bei Fachkräften und besser bezahlten Beschäftigten steigen die Sozialabgaben stärker an.
Mehrkosten bei Minijobs
Für geringfügig Beschäftigte soll der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung steigen – auf Höhe des allgemeinen Beitragssatzes plus Zusatzbeitrag. Das würde Minijobs für Arbeitgeber spürbar teurer machen.
Neue Optionen beim Krankengeld / Wiedereingliederung
Geplant ist die Einführung einer Teil-Arbeitsfähigkeit (25/50/75 %) mit entsprechendem Teil-Krankengeld. Arbeitgeber müssten dem zustimmen und könnten erkrankte Beschäftigte schrittweise wieder einsetzen. Das kann längere Vollausfälle reduzieren, erhöht aber organisatorischen Aufwand in den Personalabteilungen und der Lohnbuchhaltung.
Administrativer Aufwand in der Entgeltabrechnung
Änderungen bei BBG, Minijobs oder Teil-Arbeitsfähigkeit bedeuten Anpassungen in:
- Payroll/Entgeltabrechnung
- HR-Prozessen
- Kommunikation mit Krankenkassen und Beschäftigten
Kurzfazit für Arbeitgeber