Wegeunfall

Wegeunfälle sind dann versichert, wenn Sie auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnort und dem Ort der versicherten Tätigkeit (zumeist Arbeitsstätte, aber auch Schule oder Kindergarten etc.) entstehen. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte in seiner Entscheidung frei ist, ob er den zeitlich oder den geographisch kürzesten Weg wählt und mit welchem Verkehrsmittel.
Grundsätzlich ist immer der kürzeste Weg zwischen Wohnungs- und Beschäftigungsort versichert. Bei kurzen Abweichungen vom gewöhnlichen Arbeitsweg, beispielsweise um die Kinder von der Schule oder Kindergarten abzuholen bzw. hinzubringen ist der Versicherungsschutz trotzdem gegeben. Dies gilt beispielsweise auch bei Abweichungen, die durch eine Fahrgemeinschaft entstehen. Entspringen die Abweichungen vom notwendigen Weg aus persönlichen oder privaten Gründen, dann ist dieser Weg nicht versichert. Der Versicherungsschutz tritt erst dann wieder in Kraft, wenn der Versicherte den Weg seines ursprünglichen Ziels wieder aufnimmt.