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Sozialversicherungswahlen

Sozialversicherungswahlen

Die Sozialversicherungswahlen, abgekürzt Sozialwahlen, finden alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung statt. Die Sozialversicherungsträger sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betreut und dabei nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.

Die Organisationsstruktur sieht in der Regel drei Organe vor. Neben einem hauptamtlichen Geschäftsführer und einem ehrenamtlichen Vorstand, bildet die ehrenamtliche Vertreterversammlung das höchste Gremium innerhalb des Trägers und ist mit wichtigen Aufgaben betreut. Beispielsweise wählt und kontrolliert sie den Vorstand und den Geschäftsführer. Die Vertreterversammlung setzt sich aus beitragszahlenden Mitgliedern der Sozialversicherung und Arbeitgebern zusammen, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben. Dadurch soll die Position der Beitragszahlenden innerhalb der Sozialversicherungsträger gestärkt werden.

Die Wahlen der Vertreterversammlung finden einheitlich - und bei jedem Versicherungsträger - alle sechs Jahre statt. Arbeitgeber und Versicherte wählen getrennt voneinander. An dieser Wahl darf Jeder teilnehmen, der Beiträge zahlt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Damit sind ca. 52 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Sozialwahl ist in Bezug auf die Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland.

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