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Pflegestufe-III

Pflegestufe-III

Schwerste Pflegebedürftigkeit.

Hilfebedarf besteht rund um die Uhr bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss pro Woche im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Härtefall

Pflegefälle, in denen die Hilfebedürftigkeit und der daraus resultierende Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch sind, können als Härtefälle eingestuft werden, die umfangreichere Pflegeleistungen erhalten. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn die Pflegeperson für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) des Pflegebedürftigen mindestens 6 Stunden täglich aufwenden muss (davon mindestens dreimal nachts) oder wenn die Grundpflege auch nachts von zwei oder mehr Pflegepersonen gleichzeitig erbracht werden muss. Zusätzlich muss eine ständige Hilfebedürftigkeit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen. Härtefälle werden teilweise auch als Pflegestufe 3+ bezeichnet.

Höhe der Pflegeleistungen

Die folgende Übersicht zeigt die maximale Höhe der monatlichen Pflegeleistungen für eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe III ab 01.01.2015. Bei häuslicher Pflege besteht in der Regel die Wahl zwischen der Auszahlung eines Pflegegeldes (als Ausgleich für die Pflege durch Familienangehörige), einer Pflegesachleistung (Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes) oder einer Kombination von beidem (Kombileistung).

 

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