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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“, auch „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“, kurz: PpSG, ist in Deutschland zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es soll die Pflegesituation in Kranken- und Pflegeheimen sowie in der stationären Pflege verbessern und dem Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege entgegenwirken.

Inhalte im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 

Ziel des Gesetzes sind „spürbare Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege [...], um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter zu verbessern“ (Deutscher Bundestag Drucksache 19/4453). Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ein Sofortprogramm beschlossen. Hierzu zählen unter anderem folgende Felder:

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zur Pflege im Krankenhaus

  • Finanzierung jeder zusätzlichen Pflegekraft
  • vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen beim Pflegepersonal
  • vollständige Refinanzierung von Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr ab 2019
  • Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten ab 2020, um den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten zu berücksichtigen (anstatt einer Vergütung lediglich auf Grundlage von Fallpauschalen)
  • Anpassung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zur Pflege in Pflegeeinrichtungen

  • zusätzliches Pflegepersonal für vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen, pauschal finanziert durch die Krankenversicherung
  • Förderung der Digitalisierung durch Zuschüsse für die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
  • verbindliche Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten mit stationären Einrichtungen
  • Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video und Erweiterung der Videosprechstunde
  • erleichterter Zugang für pflegende Angehörige zu medizinischen Rehabilitationsleistungen
  • vereinfachte Genehmigung von Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderung

Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe

  • finanzielle Unterstützung von betrieblicher Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch die Krankenkassen
  • finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern (ab 2019 bis 2024)

 

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