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Nachtpflege

Nachtpflege

Die Nachtpflege bezeichnet eine Form der teilstationären Versorgung von Pflegebedürftigen. Dabei wird eine pflegebedürftige Person über Nacht in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und betreut, wenn die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann. Besonders für die Angehörigen von Pflegepersonen, die nachts häufig aufstehen und unruhig sind, kann die Nachtpflege eine starke Entlastung darstellen. Ausdrücklich empfohlen wird die Inanspruchnahme der Nachtpflege bei Menschen mit Demenz, damit die Betreuung möglichst lückenlos erfolgt.

Die Kosten für Betreuung und Behandlungspflege im Rahmen der teilstationären Pflege (Nacht- und Tagespflege) sowie für Hol- und Bringedienste übernimmt die Pflegekasse bis zu einem monatlichen Höchstsatz, der von der Pflegestufe der Pflegeperson abhängig ist:

  • Pflegestufe 0: 231 Euro
  • Pflegestufe I: 468 Euro (mit Demenz: 689 Euro)
  • Pflegestufe II: 1.144 Euro (mit Demenz: 1.298 Euro)
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro

(Stand: 2015)

Verpflegungs- und Unterbringungskosten müssen in der Regel selbst gezahlt werden.

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