Kieferorthopädie

Eine Behandlung durch Kieferorthopäden wird bei Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers durchgeführt. Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin mit eigens dafür ausgebildeten Spezialisten.
Zahnärztliche Behandlung und Kieferorthopädie
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen zahnärztlicher Behandlung und Behandlung mit Kieferorthopädie unterschieden.
Kostenübernahme bei für Kieferorthopädie
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn die Kieferorthopädie-Behandlung medizinisch notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn sonst das Beißen, Kauen, Sprechen, Atmen oder eine andere Körperfunktion beeinträchtigt werden würden und durch die angestrebte Behandlung ein Heilungserfolg zu erwarten ist. Darüber hinaus muss die Behandlung wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Eigenanteil bei Kieferorthopädie
Für die kieferorthopädische Behandlung eines Kindes im Alter von 10 bis 17 Jahren übernimmt die Kasse in der Regel 80% der Kosten, allerdings nur, wenn es sich um eine ausgeprägte und dringend korrekturbedürftige Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie handelt.
Bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes steigt der Erstattungsbetrag auf 90% der Kosten. Der zu zahlende Eigenanteil von 20% bzw. 10% wird bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.
Aufgrund der teilweise sehr hohen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ist es oftmals sinnvoll, bereits im frühen Kindesalter eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.