Häusliche Pflegehilfe

Bei der häuslichen Pflege handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe. Neben der Pflege soll auch die hauswirtschaftliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen garantiert werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der häuslichen Krankenpflege, die eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese ist dann vorrangig, wenn eine medizinische Behandlungspflege des Versicherten notwendig ist.
Wird die häusliche Pflege durch Angehörige des Pflegebedürftigen oder andere Privatpersonen ausgeführt, zahlt die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger ein pauschales Pflegegeld an den Versicherten. Bei häuslicher Pflege durch Fachpersonal trägt der Sozialleistungsträger die Pflegekosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Allerdings muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegen.