Existenzgründer

Seit 01.01.2009 gilt für alle Personen eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Somit müssen auch Existenzgründer Mitglied in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung sein. Der Schritt in die Selbständigkeit muss der Krankenkasse gemeldet werden und diese überprüft, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt und legt daraufhin die Beitragshöhe fest. Die voraussichtliche Höhe der Einnahmen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Bei einer privaten Krankenversicherung muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung mit abgeschlossen werden. Zu einer Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt es nur in Ausnahmefällen.