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Diagnosis Related Groups (DRG)

Diagnosis Related Groups (DRG)

Diagnosis Related Groups (DRG) werden im Deutschen als diagnosebezogene Fallgruppen bezeichnet.  Anhand der DRG’s werden Patienten gemäß bestimmter Kriterien in Fallgruppen eingliedert, die einen ähnlichen Behandlungsaufwand aufweisen. Die Einordnung von Patienten in Diagnosis Related Groups bildet die Grundlage für die Kostenabrechnung zwischen dem Leistungsträger einer medizinischen Behandlung (in der Regel ein Krankenhaus) und dem zuständigen Kostenträger.

Kriterien für die Einordnung in eine bestimmte Fallgruppe sind u.a.:

  • Haupt- und Nebendiagnosen
  • Im Krankenhaus durchgeführte Maßnahmen (Untersuchungen, Operationen etc.)
  • Patientenbezogene Daten (Alter, Geschlecht, Gewicht etc.)
  • Dauer des Krankenhausaufenthalts
  • Art der Einweisung und der Entlassung des Patienten

 

Die Hauptziele der Einführung von Diagnosis Related Groups waren

  • die leistungsgerechte Zuordnung von Einnahmen auf bestimmte Behandlungsfälle,
  • eine Kostenreduzierung durch geringere Aufenthaltszeiten von Patienten im Krankenhaus sowie
  • erhöhte Transparenz durch eine umfassende Erfassung von Krankenhausleistungen.
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