Auslandsaufenthalt

Krankenversichert im Ausland
Für die Krankenversicherung ergeben sich bei einem Auslandsaufenthalt wichtige Folgen oder Änderungen, die je nach Dauer, Zweck und Ort variieren. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb Deutschlands können sich für Versicherte Einschränkungen bei der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung sowie beim Leistungsanspruch ergeben.
Zunächst ist zu beachten, dass mit den Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und einigen weiteren Ländern Sozialversicherungsabkommen bestehen und der Krankenversicherungsschutz aus Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben kann. Dann kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) genutzt werden. Ausnahmen bestehen für Mazedonien, Montenegro und Serbien: In diesen Ländern gilt die EHIC nur für Krankheiten, die nicht schon vor Antritt der Auslandsreise bestanden.
Wichtig ist außerdem, dass in vielen europäischen Staaten der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in Vorleistung gehen muss. Die Kosten der Behandlung werden später rückerstattet, wobei unter Umständen Zuzahlungen und Eigenanteile abgezogen werden.
Besonders bei Reisen ins nicht-europäische Ausland empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, durch die Leistungen wie der Rücktransport nach Deutschland oder eine Privatbehandlung abgedeckt sind.