Arztregister für Vertragsärzte

Der Eintrag in das Arztregister ist ein entscheidender Schritt in die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut. Erst nach erfolgreicher Zulassung kann das Fachpersonal an der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen.
Das Arztregister für Vertragsärzte enthält alle zugelassenen Kassenärzte, die nachweislich die Approbation als Arzt, sowie den erfolgreichen Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer Qualifikation erhalten haben. Das Register wird in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt.