Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gilt man, wenn man in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht und sich diesem zur Leistung von Diensten gegen Entgelt verpflichtet hat. Zu den Arbeitnehmern zählen Arbeiter und Angestellte. Keine Arbeitnehmer sind Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die sich privat versichern können.