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Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „520-Euro-Job“ - früher "450-Euro-Job ) liegt vor, wenn

  • das monatliche Arbeitsentgelt einen Betrag von 520 Euro regelmäßig nicht übersteigt oder
  • das Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr besteht (siehe kurzfristige Beschäftigung).

Grundsätzlich haben Minijobber die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, etwa bei den  Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung, bezahlten Urlaub oder einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Minijob & Sozialversicherung

Allerdings sind geringfügige Beschäftigungen in der Regel versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das heißt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden und sich der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat versichern muss.

Den Beitragsberechnungen wird dann ein fiktives Mindesteinkommen zu Grunde gelegt, dass jedes Jahr neu festgelegt wird. Für 2022 liegt dieses bei 1096,67 Euro im Monat. Auch wenn dieser Betrag real gar nicht erwirtschaftet wird, werden die Beiträge auf Grundlage dieser Größe errechnet. Minijobber, die keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, sollten unbedingt prüfen, ob ein Anspruch auf die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung besteht.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijob 

Minijobber sind zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Minijobs entfällt die Versicherungsfreiheit, wenn die zusammenaddierten Arbeitsentgelte die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro im Monat überschreiten (siehe Mehrfachbeschäftigung).

Eine Familienversicherung kann während der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung fortgesetzt werden, da die zulässige Einkommensgrenze des Versicherten in Höhe von 520 Euro nicht überschritten wird (sofern keine anderen Einkünfte vorliegen).

 

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