FFP2-Masken: DAK-Gesundheit verschickt Gutscheine
Krankenkasse startet Versand von Voucher der Bundesregierung an rund drei Millionen Versicherte aus RisikogruppenDer Versand erfolgt in drei Tranchen: Zuerst werden Personen ab 75 Jahren angeschrieben, anschließend Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren sowie zuletzt alle Versicherten ab 60 Jahren. Der Versand wird sich voraussichtlich bis in den Februar erstrecken. Mit den Gutscheinen können in zwei Terminschienen jeweils sechs Schutzmasken der Kategorie FFP2 gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro in den Apotheken abgeholt werden.
Bis zum 6. Januar konnten sich Personen über 60 Jahre und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren drei Masken unter Vorlage des Personalausweises in einer Apotheke ihrer Wahl abholen. Dieses Verfahren wird jetzt durch die Vergabe fälschungssicherer Gutscheine abgelöst. „Wir unterstützen die Bundesregierung, indem wir unseren Versicherten so schnell wie möglich ihre Gutscheine per Post zukommen lassen“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Der Schutz der Risikogruppen ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Pandemie. Hierzu tragen wir gerne unseren Teil mit dem Versand bei.“
Abgabe in zwei Zeiträumen
Die Ausgabe der FFP2-Masken erfolgt in zwei Zeiträumen: Bis einschließlich 28. Februar können sechs Schutzmasken abgeholt werden. Der zweite Gutschein kann vom 16. Februar bis einschließlich 15. April eingelöst werden. Dabei fällt lediglich eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Abholung an. Die Abgabe der Schutzmasken ist eine Initiative der Bundesregierung. Die Gutscheine dafür werden den Kassen von der Bundesdruckerei geliefert. Die Lieferung und somit auch der Versand werden sich voraussichtlich bis in den Februar ziehen.
Unterstützung besonders gefährdeter Personen
Die Bundesregierung will mit den Masken die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, beim Schutz vor einer Übertragung des Corona-Virus unterstützen. „Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein. Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf besteht“, heißt es im Begleitschreiben der Gutscheine. „Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt.“
Die ausgegebenen FFP2-Masken sind keine Leistung der Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit unterstützt die Bundesregierung dabei entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens mit den Berechtigungs-Coupons.
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