Corona-Pandemie: Die IKK Nord steht Mitgliedern und Betrieben unverändert zur Seite
Stundung von Beiträgen ist möglichVorstand Ralf Hermes betont: „Wie beim ersten Lockdown in diesem Jahr wird die IKK Nord wieder Maßnahmen anbieten, um die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge zu unterstützen.“ Eine Maßnahme ist die Stundung von Beiträgen.
Firmen, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen im Rahmen der so genannten Novemberhilfe durch den Bund große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Daneben existieren unverändert Hilfsprogramme durch die Bundesregierung und Landesregierungen, womit auch die Sozialversicherungsbeiträge beglichen werden sollen. Hermes verweist darauf, dass diese Hilfen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Fragen zur Stundung der Beiträge beantwortet das Team der IKK Nord unter der Nummer 0385/6373 730. Ein Antragsformular steht in unserem Onlineservice unter www.ikk-nord.de/arbeitgeber-service/beitragsstundung-fuer-firmen zur Verfügung.

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