Pressemitteilung Novitas BKK
Mehr Schutz vor Ansteckung in der Arztpraxis
Ausnahmeregelung vorerst bis zum 30. Juni 2020veröffentlicht am 07.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de
2020-04-07T15:46:00+02:00 Bisher war in solchen Fällen ein persönlicher Besuch, mindestens aber die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte unabdingbar. Jetzt genügt es, wenn der Patient in diesem Quartal oder im Quartal davor persönlich erschienen ist und seine Karte vorgelegt hat.
Der Zweck der Vereinfachung ist ein besserer Schutz vor Ansteckungen in Arztpraxen – wer nicht persönlich vorsprechen muss, kann weder sich noch andere infizieren.
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