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Pressemitteilung Novitas BKK

Mehr Schutz vor Ansteckung in der Arztpraxis

Ausnahmeregelung vorerst bis zum 30. Juni 2020
veröffentlicht am 07.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Für eine Überweisung zum Facharzt brauchen Patienten jetzt nicht mehr in die Praxis zu kommen. Der Arzt kann am Telefon entscheiden und dem Patienten die Überweisung zusenden. Dasselbe gilt für Folgeverordnungen und Folgerezepte – vorerst bis zum 30. Juni 2020.

2020-04-07T13:46:00+00:00
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Bisher war in solchen Fällen ein persönlicher Besuch, mindestens aber die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte unabdingbar. Jetzt genügt es, wenn der Patient in diesem Quartal oder im Quartal davor persönlich erschienen ist und seine Karte vorgelegt hat.

Der Zweck der Vereinfachung ist ein besserer Schutz vor Ansteckungen in Arztpraxen – wer nicht persönlich vorsprechen muss, kann weder sich noch andere infizieren.

 

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