Gesetz zum Wettbewerb der Kassen: Fairer, aber noch nicht fair
Viele wichtige Reformelemente für einen fairen Wettbewerb der Kassen sind enthalten - aber der große Wurf "einheitliche Aufsicht" fehlt dem Gesetzentwurf, der folgerichtig von "Faire-Kassenwahl-Gesetz" in "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" umbenannt wurde. Das Gesetz zielt darauf, seit Jahren bekannte Probleme im Finanzausgleich der Kassen zu reformieren und den verzerrten Wettbewerb zwischen den Kassen auf eine faire Basis zu stellen
Chance auf einheitliche Aufsicht vertan
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Das Gesetz sollte den Wettbewerb fairer und den Finanzausgleich resistenter gegen Manipulationen machen. In Sachen RSA-Reform sind wir auf einem guten Weg. Hier geht der Entwurf zentrale Systemfehler an, etwa indem regionale Kostenunterschiede künftig berücksichtigt werden sollen und Präventionsanreize geschaffen werden. Absolut sinnvoll ist die Manipulationsbremse, die um weitere Maßnahmen ergänzt wird, zum Beispiel eine Verschärfung des Verbots der Diagnosevergütung. Aber ohne einheitliche Aufsicht fehlt der Schlüsselfaktor für mehr Manipulationsresistenz."
So werde die Effizienz vieler Maßnahmen für mehr Manipulationsresistenz durch die nun fehlende einheitliche Aufsicht erheblich geschwächt, so Baas weiter. Es bleibe zu hoffen, dass in Sachen einheitlicher Aufsicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist
Baas: "Dass miteinander im Wettbewerb stehende Kassen einheitlich kontrolliert werden, sollte eine Selbstverständlichkeit sein - und nicht zur Diskussion stehen. Wenn die längst überfällige einheitliche Aufsicht nicht kommt, fehlen weiterhin an zentraler Stelle Transparenz und Fairness."
Aufsicht: Einzelmaßnahmen statt großer Wurf
Immerhin enthalte der Entwurf zumindest einzelne Maßnahmen, die bestehende Aufsichtsvielfalt zu vereinheitlichen und für mehr Transparenz zu sorgen, so Baas weiter. Das Aufsichtshandeln sei heute weitestgehend eine Blackbox, das müsse sich ändern.
Der Kabinettsentwurf sieht Regeln für eine engere Zusammenarbeit zwischen Landesaufsichten und Bundesversicherungsamt (BVA) vor, stärkt die Rolle des BVA bei der Aufsichtsbehördentagung. Dazu gehört auch eine Auskunftspflicht über Entscheidungen einzelner Behörden. Das zeige, dass dem Bundesgesundheitsminister der Handlungsbedarf nach wie vor bewusst ist. Ob die Maßnahmen reichten, werde sich zeigen. Sei das nicht der Fall, könne es aber bereits für erste Kassen zu spät sein, so Baas weiter.
- Gehälter der Krankenkassen-Chefs legten weiter zu
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