Zweites Pandemie-Gesetz beschlossen und gebilligt
Nach Beschluss im Bundestag stimmte auch der Bundesrat zuBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)BMG
Krankenkassen zahlen Test bei Symptomfreiheit
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist es nun möglich, die Krankenkassen zu verpflichten, die Kosten für Tests auf das Coronavirus auch bei Symptomfreiheit zu bezahlen. Weiterhin können verstärkte Tests in der Umgebung von besonders gefährdeten Menschen verfügt werden.
Auf Grund der hohen beruflichen Belastungen für Pflegebeschäftigte in der Corona-Pandemie wird eine Bonusprämie von maximal 1000 Euro gezahlt. Zur Finanzierung leistet der Bund einen Zuschuss.
Medizinische Labore haben den zuständigen Gesundheitsämtern in Zukunft nicht nur die positiv getesteten Fälle, sondern auch negative Testergebnisse sowie Zahlen zu Heilungen melden. Weiterhin sollen auch Daten über vermutliche Ansteckungsorte gemeldet und anonym an das RKI gemeldet werden.
Geldspritze für Gesundheitsämter
Die bundesweit 375 Gesundheitsämter sollen mit einer Bundeshilfe in Höhe von 50 Millionen Euro modernisiert und digitalisiert werden. Ärzte können zukünftig größere Vorräte an Grippeimpfstoff bestellen, ohne dafür Regressforderungen durch die Krankenkassen befürchten zu müssen. Arbeitnehmer, die auf Grund einer Quarantäneanordnung Anspruch auf Erstattung ihres Einkommensausfalls haben, können eine verlängerte Antragsfrist von zwölf Monaten in Anspruch nehmen.
Auch eine Neuregelung für Privatversicherte ist im Paket beschlossen worden. Diese können in Zukunft ohne Gesundheitsprüfung vom Basistarif zurück in ihren ursprünglichen PKV-Tarif wechseln.
Opposition kritisiert "Blankocheck" für Spahn
In der der Abstimmung vorangehenden Debatte hagelte es Kritik von allen Oppositionsparteien. Die FDP verweigerte wegen verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken ihre Zustimmung und kritisierte gegenüber der Presse, dass aufgrund der Verordnungsregelungen die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments „auf der Strecke" bleiben würden. Die Ermächtigungsregelungen seien ein „Blankoscheck“ für den Gesundheitsminister, der ohne Zustimmung des Bundesrates agieren könne.
Die Kritik der AfD zielte gegen den Lockdown als Ganzes. Dessen Schutzmaßnahmen bezeichnete die Fraktion in einer Stellungnahme als „unnötig“. Auch Grüne und Linkspartei übten Kritik an den Ermächtigungen per Gesetz, die zu großen Teilen vage und ungenau formuliert seien. LINKEN-Chefin Katja Kipping befürchtete „dramatische Erhöhungen der Zusatzbeiträge“ der Krankenkassen, wenn gesetzlich nicht nachgebessert werde.
- "Nationale Notlage" - Erweitertes Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen
Der deutsche Bundestag hat unter Verweis auf eine „nationale Notlage“ durch die rasche Verbreitung von Sars-CoV-2 (Corona) weitreichende Ermächtigungen für das Gesundheitsministerium und eine Erweiterung möglicher Einschränkungen von Grundrechten beschlossen. Das Gesetz trat am 27. März 2020 in Kraft. - Trotz Corona: hkk garantiert keine Erhöhung des Zusatzbeitrags zum Jahreswechsel 2021
Die hkk garantiert ihren Versicherten auch in Erwartung steigender finanzielle Belastung durch die Corona-Krise einen stabil bleibenden Beitragssatz zum Jahreswechsel 2021. Mit einem Zusatzbeitrag von derzeit 0,39 Prozent ist die gesetzliche Krankenkasse unter den bundesweit geöffneten die günstigste. - Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet: Zahlung an Angehörige nun 20 Tage möglich
Die Bundesregierung verlängert im Zuge der Corona-Pandemie die mögliche Bezugsdauer für das Pflegeunterstützungsgeld. Der Anspruch für pflegende Angehörige wird von bisher zehn auf 20 Tage ausgeweitet.