Weniger Rente durch Kassenreform ? Zusatzbeitrag gilt seit 1. März auch für Senioren
veröffentlicht am 02.03.2015 von Redaktion
krankenkasseninfo.de
2015-03-02T11:42:00+00:00
Die Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen trat für den überwiegenden Teil der GKV-Versicherten bereits zum Jahreswechsel in Kraft. Arbeitnehmer und Freiwillig Versicherte zahlen bereits seit zwei Monaten den von den meisten Kassen erhobenen individuellen Zusatzbeitrag. Für die Versichertengruppe der Rentner galt bislang aus verwaltungstechnischen Gründen eine Ausnahme. Spürbare Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Die Zusatzbeiträge belaufen sich derzeit zwischen Null und maximal 1,3 Prozent. Es gibt also signifikante Unterschiede von Kasse zu Kasse, die sich spürbar auf die monatliche Belastung auswirken. Bei der Durchschnittsrente von 1176 Euro im Monat ergibt sich durch einen Krankenkassenwechsel ein Einsparpotenzial von mehr als 180 Euro im Jahr. In Kombination mit Bonusprogrammen können Rentner mit einem Wechsel mehrere hundert Euro sparen.
Ausnahmeregelung endete im Februar
Ab dem 1. März gilt der prozentuale Zusatzbeitrag nun auch offiziell für alle Rentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Genau wie bei Arbeitnehmern ist der Zusatzbeitrag von den versicherten Rentnern allein zu tragen. Die Träger der Rentenversicherung übernehmen bei pflichtversicherten Rentnern nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 7,3 Prozent. Freiwillig versicherte Rentner müssen den kompletten allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag aufbringen.
Spürbare Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Die Zusatzbeiträge belaufen sich derzeit zwischen Null und maximal 1,3 Prozent. Es gibt also signifikante Unterschiede von Kasse zu Kasse, die sich spürbar auf die monatliche Belastung auswirken. Bei der Durchschnittsrente von 1176 Euro im Monat ergibt sich durch einen Krankenkassenwechsel ein Einsparpotenzial von mehr als 180 Euro im Jahr. In Kombination mit Bonusprogrammen können Rentner mit einem Wechsel mehrere hundert Euro sparen.
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