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Medikamente

Wechselgrund: Unsichere Versorgung von chronischen Krankheiten durch Rabattverträge der Krankenkasse

veröffentlicht am 08.08.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Wechselgrund: Unsichere Versorgung von chronischen Krankheiten durch Rabattverträge der Krankenkasse (c) Tim Reckmann / pixelio.de
Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des BPI (Bundesverband der pharmazeutischen Industrie) wäre es für 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Grund ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn diese lediglich einen einzigen Liefervertrag für Medikamente gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes abgeschlossen hätte.

2016-08-08T10:12:00+00:00
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Verlässliche Arzneimittelversorgung für Versicherte wichtig

Größte Sorge der Versicherten seien dabei Lieferengpässe. Denn wenn Krankenkassen sich aus Kostengründen nur an einen Hersteller binden würden und dieser aus technischen Gründen einmal nicht oder nicht rechtzeitig liefern kann, bekommt der Patient in der Apotheke nicht mehr sein gewohntes Arzneimittel ausgehändigt. „Pfennigfuchserei zu Lasten der Versorgungssicherheit zahlt sich nicht aus“, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Im Gegenteil: Sie macht den Versicherten Sorgen.“ Fast 60 Prozent der Befragten seien der Umfrage zufolge verunsichert, wenn ihre Krankenkasse lediglich Verträge mit einem Hersteller für Medikamente gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes abgeschlossen hätte, für 40 Prozent wäre es sogar ein triftiger Wechselgrund.

Versorgung auf mehrere Anbieter verteilen

Rabattverträge zwischen Krankenkassen und nur einem Anbieter seien jedoch längst Realität. Kritisch wäre es dann, wenn die Zahl der Anbieter sinkt, denn dann kann es sogar zu einem Versorgungsengpass kommen. „Die derzeitige Ausschreibepraxis der Krankenkassen gefährdet die Versorgung. Deshalb brauchen wir hier dringend eindeutige gesetzliche Regelung.“, so Fahrenkamp weiter. Der BPI fordert den Gesetzgeber auf, den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Arzneimittelversorgung auch in diesem Punkt detaillierter zu fassen. Es sei für die Versorgungssicherheit wichtig, an mindestens drei Anbieter je Los einen Zuschlag zu erteilen. „Das Ergebnis der Befragung ist ein Warnschuss in Richtung Kassen“, so Henning Fahrenkamp.

Das Ziel des Bundesgesundheitsministerium mit dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ ist eine deutliche Senkung der steigenden Arzneimittelkosten bei gleichzeitigem Erhalt der Innovationskraft der Branche. Pro Jahr geben die gesetzlichen Krankenkassen weit mehr als 30 Milliarden Euro für Medikamentenverordnungen aus. Die stetig steigende finanzielle Belastung zwingt die Kassen und die Gesundheitspolitik zu Maßnahmen wie Rabattverträge, der Bevorzugung von medizinisch gleichwertigen Generika oder zur Bewertung des medizinischen Nutzens von Neuentwicklungen der Pharmahersteller. Diese Entwicklung ist auch mitverantwortlich für die permanent steigenden Zusatzbeiträge.

 

 

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