Hauptregion der Seite anspringen
Gesundheitspolitik

Von Zahnersatz bis Zusatzbeitrag – welche Gesundheitsreformen stehen im Koalitionsvertrag?

veröffentlicht am 21.02.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Koalitionsvertrag der GroKo 2018  Koalitionsvertrag der GroKo 2018(c) Fotolia.de / VRD
Der ausgehandelte Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht zur Abstimmung und enthält mehr als 170 Seiten mit konkreten Regierungsvereinbarungen. Im Bereich Gesundheit und Pflege verständigten sich beide potenzielle Partner auf eine Reihe konkreter Vorhaben und Projekte.

2018-02-21T13:23:00+00:00
Werbung

Krankenkassenbeitrag / Zusatzbeitrag

Der Krankenkassenbeitrag wird ab Januar 2019 wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen.
Der Zusatzbeitrag, den derzeit die Versicherten komplett allein bezahlen, wird dann genau wie der allgemeine Beitragssatz zu je 50 Prozent paritätisch geteilt. Die Halbierung der Zusatzbeiträge entlastet die Versicherten spürbar.


Die Mindestbemessung beim Einkommen von Selbstständigen und Freiberuflern wird nahezu halbiert. Dadurch verringert sich der Mindestbeitrag zur Krankenkasse, den kleinere Selbstständige aufbringen müssen, von derzeit 333 Euro auf deutlich unter 200 Euro im Monat.

 

Ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter

Mit einem Sofortprogramm soll nach dem Willen von SPD und Unionsparteien die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten verbessert werden.
Folgende Punkte stehen fest:

- Kassenärzte müssen mindestens 25 anstatt bislang 20 Stunden pro Woche Sprechstunde einhalten.
- Ärzte in strukturschwachen ländlichen Räumen erhalten Zuschläge.
- Die Bürokratie bei der Vergabe von Praxiszulassungen wird abgebaut, Zulassungssperren für neue Arztpraxen fallen in strukturschwachen Gebieten ganz weg.
- Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen neben Facharztterminen nun auch Termine für den Hausarzt und Kinderarzt vermitteln und erhalten eine einheitliche Telefonnummer, die täglich zehn Stunden erreichbar sein soll.
 

Arzthonorare / „Zwei-Klassen-Medizin“

Ärzte können bei PKV-Versicherten höhere Honorarsätze abrechnen, was zu einer Bevorzugung von Privatpatienten führt. Die SPD geißelte dies im Wahlkampf als „Zwei-Klassen-Medizin“ und wollte den Honorarunterschied abschaffen. Im Koalitionsvertrag ist nun von der Einsetzung einer Kommission die Rede, welche Vorschläge für eine Honorarreform für GKV und PKV erarbeiten soll.

 

DMP Programme

Die Disease-Management-Programme (Chronikerprogramme) sollen weiter gestärkt werden.
Neue DMP-Programme werden für Rückenschmerzen und Depression aufgesetzt.
 

E-Health / Elektronische Patientenakte (eGA)

Als nächsten Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen soll die Funktion der neuen Gesundheitskarten um die „elektronische Gesundheitsakte“ oder „Patientenakte“ (eGA) erweitert werden. Diese neue Anwendung soll in der nächten Regierungsperiode für alle Versicherten eingeführt werden.

Telemedizin soll ausgebaut und der Bereich Pflege in die bestehende Telematik-Infrastruktur eingebunden werden.
Alle gespeicherten Gesundheitsdaten bleiben Eigentum der Patienten.
 

Geburtshilfe / Hebammen

Die Finanzierungsgrundlagen in der ärztlichen Geburtshilfe sollen überprüft werden. Im Abschlusspapier der Koalitionsverhandlungen war noch von der Stärkung der Hebammenversorgung die Rede. Das Wort Hebamme taucht aber im Koalitionsvertrag nicht mehr auf.
 

Krankenhäuser

Die steigenden finanziellen Belastungen der Krankenhäuser durch Tarifverträge werden durch öffentliche Gelder / Steuermittel aufgefangen. Für diese Zuwendungen wird eine Nachweispflicht gelten, um sicherzustellen, dass die Transferzahlungen aus Steuermitteln auch bei den Beschäftigten ankommen.  

Krankenpfleger sollen unabhängig von sogenannten Fallpauschalen vergütet werden. Damit soll das Sparen bei der Pflege ein Ende haben. Bislang erhalten die Kliniken Pauschalen für bestimmte Behandlungen, aus denen die Pflegepersonalkosten abgedeckt werden müssen.
 

Medikamente  / Versandapotheken

Internetapotheken soll der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten im reinen Onlinehandel verboten werden. Damit sollen Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden.   
Die Fälschungssicherheit von Medikamenten soll verbessert werden. Der bereits bestehende Aktionsplan wird entschlossen umgesetzt.
 

Pflege

In der Altenpflege und in Krankenhäusern soll der Personalnotstand im Pflegebereich mit Sofortmaßnahmen behoben werden. Dazu sollen 8000 neue Stellen im Bereich der medizinischen Behandlungspflege mit Finanzmiteln der GKV geschaffen werden.
Außerdem soll der chronische Personalmangel mit einer Ausbildungsoffensive, gezielten finanziellen Anreizen und einem Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramm verringert werden.
Auch Angehörige von Pflegebedürftigen, die zu Hause pflegen, sollen mit finanziellen Entlastungen und einem Rechtsanspruch auf Auszeiten mit Reha besser unterstützt werden.

 

Prävention

Ein neues nationales Präventionsportal im Internet soll die Informiertheit der Versicherten über entsprechende Angebote verbessern helfen. Das bestehende Präventionsgesetz soll weiterentwickelt werden.
 

Patientenrechte

Die neue große Koalition will die Patientenrechte ausdrücklich weiter stärken. Um eine Lücke bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit nachgewiesenen Behandlunsfehlern zu schließen, soll in Zukunft ein Patientenentschädigungsfonds in Härtefällen greifen.   
 

Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen höheren Anteil an den Kosten für Zahnersatz. Dazu werden die sogenannten Festzuschüsse um 10 Prozent erhöht. Der Eigenanteil der Versicherten am Rechnungsbetrag verringert sich dadurch spürbar.

 

Weiterführende Artikel:

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12810 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Anzeige

Kategorien