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Zusatzbeitrag

Urteil: Halber Zusatzbeitrag in Krankenkassen-Werbung ist nicht irreführend

OLG Bremen wies Berufungsklage der Wettbewerbszentrale ab
veröffentlicht am 21.07.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Stein des Anstoßes: Werbebotschaft der BKK firmusStein des Anstoßes: Werbebotschaft der BKK firmus(c) BKK firmus
Der Beitragssatz einer Krankenkasse ist ein ein stark werblich wirksames Element auf einem Werbeplakat. Das OLG Bremen lehnte eine Klage der Wettbewerbszentrale in zweiter Instanz gegen die BKK firmus ab. Diese warb rechtmäßig mit dem Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag.        

2020-07-21T13:20:00+00:00
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„Nur 0,22% Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer* und ergänzend „Krankenkasse wechseln“, lautet der werbliche Claim der bundesweit geöffneten BKK firmus. Gegen diese inhaltlich zutreffende und korrekt dargestellte Information hatte die Wettbewerbszentrale Klage eingereicht – und verlor.

Halber Zusatzbeitrag irreführend?

Die Wettbewerbshüter argumentierten, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Angabe des vollständigen Zusatzbeitrags gewohnt seien und somit irregeführt werden. In der ursprünglichen Unterlassungsklage gegen die BKK firmus war von absichtlicher „Schönung“ des Beitragssatzes die Rede. Bereits zu Jahresbeginn wies das Bremer Landgericht die Klage der Wettbewerbszentrale ab, die daraufhin in Berufung ging und erneut verlor.  

Auch die Richter am Oberlandesgericht entschieden, dass die Werbeaussage nicht irreführend sei, wenn darin der halbe Zusatzbeitrag verwendet wird. Die Verbraucher werden nicht getäuscht und seien angehalten, sich über die genauen Einzelheiten selbst zu informieren.

Verbraucher korrekt informiert

Denn mit Hilfe des Sternchen-Kleingedruckten werde zu dem bereits auf dem Werbeträger erklärt, wie  sich der Beitragssatz zusammensetzt: „Bei Mitgliedern, deren Zusatzbeitrag zur Hälfte durch Andere getragen wird, beträgt der Anteil am ab 2019 nur 0,22 %. Für andere Personenkreise gilt ab 2019 ein Zusatzbeitrag von 0,44% bzw. der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag.“

Ein niedriger Satz zieht neue Versicherte an, welche mit einem Krankenkassenwechsel finanzielle Vorteile wahrnehmen möchten. Die BKK firmus und andere Krankenkassen können rechtmäßig auch mit der Angabe des halben Zusatzbeitrags werben.

( Aktenzeichen Az. 5 U 15/20 )

 

Ergebnis der BKK firmus im aktuellen Krankenkassentest

BKK firmus

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