Ukraine-Krieg: Ersatzkassen begrüßen EU-Beschlüsse und sichern Kommunen Unterstützung zu
Betroffene könnten auch vor Ablauf der 18-Monatsfrist durch Kassen betreut werdenSchneller Zugang zu Gesundheitsleistungen
Die Mitglieder-Krankenkassen des Dachverbandes sichern den Betroffenen auf der Grundlage von EU-Beschlüssen einen schnellen unbürokratischen Zugang zu Leistungen der Gesundheit und Pflege zu. Der entsprechende EU-Beschluss ermögliche im deutschen Recht nun eine vereinfachte Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, aus welchem sich konkrete Ansprüche der schutzsuchenden Menschen auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und weiterer Leistungen ergäben.
Ulrike Elsner (vdek)(c) vdek
Ersatzkassen stehen Kommunen zur Seite
Als zuständige Leistungsträger seien zunächst die Kommunen und ihre Sozialämter in der Pflicht, den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. Nach einer Frist von 18 Monaten werden die Betroffenen dann durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, welche ihre Aufwendungen von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Allerdings sei laut Gesetz auch bereits vorher eine Betreuung durch die Krankenkassen möglich – je nachdem welche Bestimmungen auf der Ebene der Bundesländer erlassen werden. Es müsse darum gehen, die „durch Krieg, Flucht und Vertreibung schwer gezeichneten Menschen aus der Ukraine schnell und gut medizinisch zu versorgen“ so Elsner.
Quelle: vdek
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