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Ukraine

Ukraine-Krieg: Ersatzkassen begrüßen EU-Beschlüsse und sichern Kommunen Unterstützung zu

Betroffene könnten auch vor Ablauf der 18-Monatsfrist durch Kassen betreut werden
veröffentlicht am 08.03.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Flcut aus dem Kriegsgebiet UkraineFlcut aus dem Kriegsgebiet Ukraine(c) Getty Images / Sergii Kateryniuk
Der Verband der Ersatzkassen vdek hat im Namen der sechs Mitglieder TK, BARMER, DAK, HEK, KKH und hkk den ankommenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ihre volle Unterstützung zugesichert.

2022-03-08T16:01:00+00:00
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Schneller Zugang zu Gesundheitsleistungen

Die Mitglieder-Krankenkassen des Dachverbandes sichern den Betroffenen auf der Grundlage von EU-Beschlüssen einen schnellen unbürokratischen Zugang zu Leistungen der Gesundheit und Pflege zu. Der entsprechende EU-Beschluss ermögliche im deutschen Recht nun eine vereinfachte Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, aus welchem sich konkrete Ansprüche der schutzsuchenden Menschen auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und weiterer Leistungen ergäben.

Ulrike Elsner (vdek) Ulrike Elsner (vdek)(c) vdek
„Das Leid, das die geflüchteten Menschen erfahren, ist unermesslich.“, so vdek-Chefin Ulrike Elsner. „Viele sind traumatisiert und gesundheitlich belastet und müssen medizinisch und pflegerisch entsprechend versorgt werden“. Elsner begrüßte, dass die EU einen politischen Rahmen für eine koordinierte Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beschlossen habe. Über eine  allgemeine Existenzsicherung der Geflüchteten hinaus werde auch ein Zugang zu Leistungen der Gesundheit und Pflege geschaffen.

Ersatzkassen stehen Kommunen zur Seite

Als zuständige Leistungsträger seien zunächst die Kommunen und ihre Sozialämter in der Pflicht, den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. Nach einer Frist von 18 Monaten werden die Betroffenen dann durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, welche ihre Aufwendungen von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Allerdings sei laut Gesetz auch bereits vorher eine Betreuung durch die Krankenkassen möglich – je nachdem welche Bestimmungen auf der Ebene der Bundesländer erlassen werden. Es müsse darum gehen, die „durch Krieg, Flucht und Vertreibung schwer gezeichneten Menschen aus der Ukraine schnell und gut medizinisch zu versorgen“ so Elsner.

Quelle: vdek

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