Trotz Kritik von Kassenärzten: Lauterbach will Antigen-Schnelltests für alle
Nach Boykottdrohungen durch KBV verhandelt Ministerium mit Kassenärzten
Dr. Andreas Gassen (KBV)(c) Lopata / axentis.de
Verhandlungen zwischen BMG und KBV
Das Bundesgesundheitsministerium sei nun in Vehandlungen der kassenärztlichen Bundesvereinigung um die Abrechnungsmodalitäten gegangen, ließ der Minister weiter wissen. Aus seiner Sicht seien die Tests zudem „nicht sinnfrei“, sondern sie würden dabei helfen, dass infizierte Personen „andere nicht anstecken“. Den von der KBV ebenfalls stark kritisierten bürokratischen Aufwand nannte Lauterbach „überschaubar“. Die KBV hatte zuvor öffentlich angekündigt, so genannten Bürgertests nicht länger abzurechnen, weil sie nicht verantorten könnten „Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“.
Wer bekommt weiter kostenlose Tests ?
Seit Inkrafttreten der neuen Testverordnung am 30. Juni gibt es kostenlose Corona-Bürgertests lediglich für bestimmte Personen und Personengruppen. Wer nicht zu diesem genau benannten Kreis gehört, muss eine Testgebühr von je 3 Euro pro Test zahlen. Um kostenlos getestet zu werden, müssen sowohl ein Identitätsnachweis als auch Nachweise über die Gründe der Kostenfreiheit erbracht werden. Zumindest für die Teststationen selbst und für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, welche die Tests kostenlos in Anspruch nehemn wollen, besteht also tatsächlich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der sich auch in den Abrechnungskosten niederschlagen dürfte.
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Schwangere bis zur 10. Woche
- Personen in Quarantäne & Angehörige (Freitesten)
- Pflegende Angehörige + angestellte Assistenten von Behinderten
- Besucher in Pfelegehimen und Kliniken
- Teilnehmende an Impfstoffstudien gegen Covid 19
- Kontaktpersonen von Infizierten im gleichen Haushalt
-
Corona-Schnelltest beim Arbeitgeber: Wer trägt die Kosten?
Anfang März beriet die Bund-Länderkonferenz über die Einführung einer Pflicht für Corona-Schnelltests von Beschäftigten in Unternehmen. Diese soll am heutigen Tag beschlossen werden. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest im Betrieb für alle Mitarbeiter anzubieten. -
Corona: Sozialverband fordert weiterhin kostenlose Bürgertests
Wenn es nach Gesundheitsminister Lauterbach geht, sollen der kostenlose Zugang zu Corona-Testungen für Bürgerinnen und Bürger deutlich eingeschränkt werden. Dagegen setzt der Sozialverband VdK die Forderung, diese unbedingt weiter anzubieten. -
Corona: Bürgertests ab Juli kostenpflichtig
Öffentliche Corona-Schnelletstest sollen ab dem 1. Juli nicht mehr länger kostenlos sein. Pro Test wird bereits ab Juli eine Gebühr berechnet werden. Den Preis gab heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin bekannt. -
Corona-Tests schon ab Donnerstag kostenpflichtig
Öffentliche Schnelltests auf das Corona-Virus (Bürgertests) können nur noch am heutigen Tag für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos angeboten werden. Das stellte ein Ministeriumssprecher des BMG noch einmal klar und wies darauf hin, dass die neue Testverordnung bereits ab Donnerstag, dem 30.6. gelte. -
Stoppschild für Lauterbach: Grüne bringen höhere Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel
Die Bundestagsfraktion der Grünen haben als Reaktion auf die Sparpläne von Gesundheitsminister Lauterbach eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert. Der Vorschlag ist eine politische Reaktion auf die Sparpläne von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD).