Ärztekammer Sachsen erlaubt Fernbehandlung
Fernbehandlungsverbot deutlich gelockertDrei Bundesländer erlauben Fernbehandlung
In einem entsprechendem neuen Textpassus der ärztlichen Berufsordnung des Landes heißt es nun: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist, und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.“
Sachsen ist damit das dritte Bundesland neben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, in welchem Ärzte ihre Patienten ausschließlich auch über Internet, Telefon oder per Videosprechstunde beraten können, ohne dass dafür zuvor eine Konsultation von Mensch zu Mensch stattfinden muss. Die neue Regelung soll nun ab September gelten.
Bejahung und auch Skepsis
Die Möglichkeit der Fernbehandlung gilt vor allem für die strukturell schwach aufgestellten ländlichen Gebiete eine Entlastung dar. Nach Angaben der Landesärztekammer könnten mehr als der Hälfte aller Patienten mit einer reinen Online-Konsultation bereits geholfen werden. Andererseits wird die Entscheidung selbst von Seiten der Kammer nicht ohne Skepsis gesehen. So stellt die Kammer klar, dass einer Fernbehandlung grundsätzlich Grenzen gesetzt sind, wenn „ein Arzt seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht am Telefon oder Computer nicht nachkommen kann.“ Eine zu lösende technische Herausforderung besteht derzeit außer dem noch in der Frage, wie online ausgestellte Rezepte ihren Weg zum Patienten und in die Apotheke finden sollen.
- Telemedizin: Wie sinnvoll ist die digitale Sprechstunde?
Bislang ist die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten in Deutschland verboten. Auch Diagnosen dürfen nicht ohne Termin in der Praxis gestellt werden. Das könnte sich schon bald ändern. In Modellregionen wird bereits beides erprobt. - Video-Sprechstunde: Wie sieht die Zukunft der Arzt-Patienten-Beziehung aus?
Sie soll das Ende langer Anfahrten und Wartezeiten bei Ärzten bringen – die Videosprechstunde. Der Nutzwert für telematische Anwendungen in der Medizin, wie diese, wurde von Experten, nicht zuletzt durch eine Bertelsmann-Studie, schon mehrfach bescheinigt. - PädExpert von immer mehr Kassen unterstützt
Seit mehr als zwei Jahren können Kinder- und Jugendärzte in ländlichen Regionen sich mit Hilfe der Telemedizin mit weiteren Fachärzten und Experten beraten. Fachärztliche Expertise ist dadurch unabhängig vom Standort durch Vernetzung verfügbar.