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Künstliche Befruchtung

Stiftung fordert Kryokonservierung als Satzungsleistung bei Krebs

Umsetzung neuer verbindlicher Kassenleistung verzögert sich weiter
veröffentlicht am 11.05.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kryokonservierung ist ekine Leistung der KrankenkasseKryokonservierung ist ekine Leistung der Krankenkasse(c) elova59 / pixabay / CC0
Kryokonservierung muss nach wie vor von allen Patienten als Privatleistung bezahlt werden, auch wenn diese Methode für junge Krebskranke laut Gesetz von den Krankenkassen übernommen werden soll. Weil die Umsetzung sich aber verzögert, fordert die Stiftung nun Kulanz oder eine Satzungsleistung von den Krankenkassen.
 

2020-05-11T16:55:00+02:00
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Das am 11. Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält einen Passus, wonach die Krankenkassen das Einfrieren von Ei- und Samenzellen junger Krebspatientinnen und -patienten bezahlen müssen. Wie die „Deutsche Stiftung junge Erwachsene mit Krebs“ kritisierte, habe der G-BA  nach über einem Jahr seit der Gesetzesnovelle die entsprechende Umsetzungsrichtlinie noch immer nicht auf den Weg gebracht. Wegen der Langsamkeit bei der Einführung der gesetzlich beschlossenen Kassenleistung müssten die Betroffenen das Verfahren nach wie vor privat als IGeL bezahlen.

Kryokonservierung weiterhin kostspielige Privatleistung

Bei einer Kryokonservierung werden Körperzellen und Gewebe vorsorglich entnommen und eingefroren, um im Falle einer Schädigung der Fortpflanzungsfähigkeit durch eine Krebstherapie bei einer Kinderwunschbehandlung noch zur Verfügung stehen zu können. Eine Kryokonservierung kostet zwischen 500 Euro für Spermien bis zu mehr als 4.000 Euro für das Einfrieren von weiblichen Eizellen.

Auch eine Experten-Anhörung zum ersten Entwurf der Richtlinie brachte keine Klärung, sondern weiteren Überarbeitungsbedarf. Erst wenn die Richtlinie vom G-BA beschlossen wird, kann sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Anschließend können noch einmal bis zu sechs Monaten vergehen, bis Ärzte die neue Kassenleistung abrechnen dürfen. Durch diese Verzögerungen steht es noch in den Sternen, ob die Leistung noch in 2020 von den betroffenen Versicherten in Anspruch genommen werden kann.

Appell an die Krankenkassen

Die Stiftung kritisierte die Schwerfälligkeit bei der Umsetzung des Richtlinien-Verfahrens und verwies auf die leidtragenden Patientinnen und Patienten. Dies wären nach wie vor gezwungen, in der knappen Zeitspanne zwischen der Diagnose Krebs und einer Chemotherapie das benötigte Geld für eine Kryokonservierung zu beschaffen, wenn sie ihre Fruchtbarkeit absichern möchten.

Laut Statistiken erkranken jährlich mehr als 16.000 jüngere Menschen unter 39 Jahren an Krebs. An die gesetzlichen Krankenkassen appellierte die Stiftung eindringlich, Kryokonservierung bereits vor der Umsetzung der Richtlinie per Einzelfallentscheidung zu übernehmen oder eine entsprechende Satzungsleistung darüber zu beschließen.

 

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