Status 'Genesen' mit Schnelltest – EU ändert kurzfristig Regeln
Kommission: Positives Ergebnis hinreichend für Zertifikat | BMG: Nicht in DeutschlandSchnelltest aber kein Selbst-Test
Bedingung dafür ist, dass der Schnelltest nicht selbst, sondern durch entsprechend qualifiziertes Personal, beispielsweise in einem Testzentrum durchgeführt wurde. Weiterhin sind für die Ausstellung eines zertifikates über den Genesenenstatus nur die jenigen Schnelltests zugelassen, welche auf der offiziellen EU-Liste der Antigen-Schnelltests zu Covid-19 eingetragen sind.
PCR-Tests während Omikron knapp
Die zuständige EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärte, dass mit dieser Regelung die begrenzten Screening-Kapazitäten der Mitgliedsländer entlastet werden. Bei den bislang nötigen PCR-Tests war es im Zuge der Omikron-Welle zu Engpässen gekommen. Laut EU könnte die Neuregelung sofort in allen Mitgliedsländern in Kraft treten, sobald diese bereit wären.
Ein Genesenenzertifikat berechtigt zur zeitlich begrenzten Teilnahme am öffentlichen Leben in allen Bereichen, die durch die so genannte 2G - Regelung sanktioniert sind.
BMG: Nicht in Deutschland
Das von Karl Lauterbach geführte deutsche Gesundheitsministerium hat indessen reagiert und verlautbart, dass die Neuregelung nicht in Deutschland gelte. Die Regelung gelte für Länder, "in denen die PCR-Tests knapp werden“, kommentierte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin am 22. Februar. Apotheken und Behörden hierzulande seien demnach nicht berechtigt, ein Genesenen-Zertifikat bei Vorlage eines positiven Schnelltests auszustellen.
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