Spahn: Corona-App frühestens ab Mai verfügbar
Zweifel und Diskussionen bei Netzpolitikern und DatenschützernFür das epidemiologische Konzept der Softwareanwendung solle zuvor geklärt werden, welcher Abstand und welche Kontaktzeit zwischen Menschen für eine warnfunktion maßgeblich sein würde.Das werde derzeit mit den zuständigen Behörden Robert-Koch-Institut (RKI), dem Bundesamt für Datensicherheit (BSI) sowie mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten geklärt.
Werkzeugkasten für Contact-Tracing-Apps
Die seit Wochen diskutierte Corona-App soll auf Bluetooth-Frequenzen basieren. Ihre Wirkung besteht in der schnellen Information und Benachrichtigung der Nutzer, wenn diese Kontakt zu einem Infizierten hatten. Mehr als zehn europäische Länder bereiten derzeit den Einsatz einer elektronischen mobilen Anwendung gegen Corona vor. Auch die Netzgiganten Apple und Google kündigten eine technische Unterstützung von Corona-Warn-Apps ab Mai an. Die EU-Kommission schlug für die Entwicklung einen gemeinsamen Werkzeugkasten für so genannte „Contact-Tracing-Apps“ vor. Ein gemeinsamer Standard würde eine länderübergreifende Nutzung erleichtern.
Freiwilligkeit mit Fragezeichen
Obwohl die Nutzung der App freiwillig bleiben soll, gibt es nach wie vor Kritik und Bedenken unter Politikern und Datenschützern. So mahnte die SPD-Politikerin Birgit Sippel, dass die elektronische Spurenaufzeichnung zwischenmenschlicher Kontakte ( „Contact Tracing“ ) die Freizügigkeit bedrohen würde. «Wenn etwa das Recht, das Haus zu verlassen, oder die U-Bahn zu nutzen, an die Nutzung einer App gekoppelt wird, dann können wir nicht mehr von Freiwilligkeit sprechen», so Sippel gegenüber netzpolitik.org .
Panik statt Eindämmung?
Patrick Breyer (MEP) - Piratenpartei(c) www.patrick-breyer.de
- Elektronische Patientenakte im Schnellstart-Modus: Keine Datenhoheit für Patienten
Das neue Digitalgesetz von Gesundheitsminister Spahn legt einen strengen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Patientenakte vor. Nun soll wegen des Zeitdrucks offenbar ein unverzichtbares Datenschutz-Element zeitweilig geopfert werden – die Datenhoheit der Patienten. Datenschützer protestieren. - Bundestag: Digitalisierungsgesetz inklusive zentraler Datenbank beschlossen
Der deutsche Bundestag hat mit einer Stimmenmehrheit der großen Koalition das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält Regelungen zu Gesundheitsapps, den weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie den Beschluss zur Schaffung einer zentralen Forschungsdatenbank. - "Nationale Notlage" - Erweitertes Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen
Der deutsche Bundestag hat unter Verweis auf eine „nationale Notlage“ durch die rasche Verbreitung von Sars-CoV-2 (Corona) weitreichende Ermächtigungen für das Gesundheitsministerium und eine Erweiterung möglicher Einschränkungen von Grundrechten beschlossen. Das Gesetz trat am 27. März 2020 in Kraft. - Neues Gesetz zur elektronischen Patientenakte beschlossen
Die Bundesregierung hat am 1. April 2020 das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) zur Regelung der Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 beschlossen. - Corona-Regelung aufgehoben: Krankenschein per Telefon nur noch als Ausnahme
Die befristete Corona-Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegsbeschwerden wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 17. April wieder aufgehoben. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen ab Montag, dem 20. April nur noch in begründeten Ausnahmefällen per Ferndiagnoase ausgestellt werden.