Soforthilfe für Unternehmen: AOK Sachsen-Anhalt stundet Beiträge
Fällige SV-Beiträge können zins- und mahnkostenfrei später gezahlt werdenStundung bis Mai
Die Möglichkeit der unbürokratischen Stundung richte sich an Unternehmen, denen wegen der Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Notlage droht und die ihre Sozialversicherungsbeiträge für den aktuellen Beitragszeitraum nicht innerhalb der normalen Fristen zahlen können.
Gestundet werden können zunächst die Beiträge für die Monate März und April 2020 und werden maximal bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 gewährt. Die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet zu dem auf Vollstreckungen von fälligen Beiträgen und berechnet keinerlei Stundungszinsen, Mahngebühren oder Säumniszuschläge.
Auch weiterhin weniger Beitrag zahlen
Auch bei den zukünftig zu leistenden Beiträgen will die AOK Sachsen-Anhalt Firmen Arbeitgeber und Selbstständige entlasten. In einem formlosen Antrag an die AOK soll dazu dargelegt werden, aus welchen Gründen es zu Einbußen kommt und wie hoch der aktuelle Gewinn zur zeit eingeschätzt wird. Vorübergehend können dann von der AOK niedrigere Beiträge festgesetzt werden, die jedoch wenigstens so hoch wie der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag sind. Dabei wird jeder Einzelfall individuell bewertet.
„In diesen schweren Zeiten lassen wir die Unternehmer und Selbstständigen nicht allein. Wir wollen ihnen mehr Spielraum bieten und ermöglichen ihnen ab sofort das Stunden der Beiträge", sagt Anna Mahler, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt.
Anträge können ab sofort täglich rund um die Uhr über das Servicetelefon 0800 226 57 26 oder formlos per Mail an service@san.aok.de gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber und Selbständige im Internet auf www.aok.de/Arbeitgeber/Sachsen-Anhalt/
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