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Digitalisierung

Scannen statt Tippen: In Hamburger Apotheken können Rezepte bald als QR-Code vorgelegt werden

Pilotprojekt für eRezepte startet im Dezember
veröffentlicht am 23.10.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

E-Rezept mit QR-Code (fiktiv) E-Rezept mit QR-Code (fiktiv)(c) Tim Reckmann / pixelio.de
Die Techniker Krankenkasse (TK) startet ein Pilotprojekt zum elektronischen Rezept in Apotheken. Ab dem 1. Dezember 2018 soll in einem Hamburger Stadtteil der Testlauf für das eRezept beginnen. Wenn die Patienten einwilligen, können sie hier künftig ihr Rezept als QR-Code in der Apotheke vorlegen.

2018-10-23T16:07:00+02:00
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Technisch wird dieses Vorhaben durch eine Cloud ermöglicht. Nach der Zustimmung des Patienten wird die Verordnung vom Arzt an eine Cloud übermittelt und dort gespeichert. Anschließend erhält der Patient einen QR-Code, der beispielsweise auf einem Smartphone gespeichert werden kann. Mit Hilfe dieses Codes können die Apotheker das digital unterschriebene Rezept aufrufen und den Patienten mit den verordneten Medikamenten versorgen.

eRezept noch nicht erlaubt

Noch gibt es vom Gesetzgeber keine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage was die Einführung von elektronischen Rezepten betrifft. Tatsächlich sind elektronische Verordnungen derzeit noch verboten und Rezepte müssen explizit als Papierrezept den Apothekern vorgelegt werden. In der Realität haben sich verschiedene Verbände aber bereits für die Digitalisierung der Rezepte ausgesprochen und eigene Pilotprojekte angekündigt. Neben der Techniker Krankenkasse wollen auch Apotheker in Baden-Württemberg das E-Rezept mit einem Pilotprojekt testen.

Aussicht auf weniger Papier und geringere Fehlerquote

Der Vorteil dieses Verfahrens bestehe laut Befürwortern darin, dass keine Rezepte auf Papier mehr ausgestellt werden müssen. Sollte das elektronische Rezept bald flächendeckend in Deutschland eingeführt werden, spare dies Arbeitsaufwand und Ressourcen. Außerdem könnten Übertragungsfehler vermieden werden, die unter anderem durch eine unleserliche Handschrift entstehen. Zusätzlich kann das elektronische im Gegensatz zu einem klassischen Rezept beim Transport weder verloren gehen noch beschädigt werden.

Patientenakte und E-Rezept noch ohne einheitliche Standards

Die Einführung eines elektronischen Rezepts wird im Zusammenhang der elektronischen Patientenakte diskutiert. Bereits jetzt sind Investitionen in Milliardenhöhe in das Digitalisierungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums unter Jens Spahn geflossen und doch gibt es kein bundesweit einheitliches System, das von allen Kassen genutzt werden kann. Darin sehen Kritiker einen großen Nachteil. Außerdem wurden noch immer keine überzeugenden Lösungen gefunden, um datenschutzrechtliche Bedenken aus dem Weg zu räumen. Zwar sind verschiedene Verschlüsselungssysteme entwickelt worden. Doch warnen verschiedene Datenschutz- und Ärzteverbände davor, dass Daten an Arbeitgeber, Krankenkassen oder Dritte gelangen können.

 

Weiterführende Artikel:
  • Patientenakte kommt für alle als App
    Vertreter von Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft haben sich bei Verhandlungen in Berlin auf gemeinsame Standards und einen Fahrplan für die elektronische Patientenakte geeinigt. Diese Anwendung soll den Arztbrief und viele weitere Dokumente ersetzen und bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen.

 

 

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